Auf die Notwendigkeit der Be- und
Entlüftung der Pilz-Anbauräume habe ich in diesem Blog bereits
hingewiesen. Wir bedienen uns dabei vorhandener Lüftungsöffnungen,
Fenster, Luftschächte und Türen. Für Räume mit einer Bodenfläche
bis zu 20 m² ist eine solche Öffnung außer der Eingangstür völlig
ausreichend. Sie muss verschließbar sein. Für, niedrige Räume, die
größer sind als 20 m², sind zwei Lüftungsöffnungen erforderlich.
Die Notwendigkeit, mit Hilfe eines
kleinen Ventilators die verbrauchte Luft aus dem Raum abzusaugen,
wird nur in seltenen Fällen bestehen, nämlich dann, wenn ein
niedriger Raum (Höhe unter 2,50m) während der Sommermonate so stark
mit Champignon-Beeten belegt ist, dass auf je einen Quadratmeter
Beetoberfläche weniger als 2M³ freier Luftraum entfallen.
Bisweilen kann es auch zweckmäßig
sein, sich einen kleinen Raumventilator anzuschaffen, mit dessen
Hilfe die Luft innerhalb des Anbauraumes in leichter Bewegung
gehalten wird.